FRAGEN & ANTWORTEN
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Einige Krankenversicherungen bieten eine jährliche Massagepauschale an:
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ÖGK: KEINE Zuschüsse für gewerbliche Massagen. Nur bei Heilmassagen bwz. med. Masseuren und mit Überweisung gelten die Tariffe der GKK.
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LKuF: 380€ pro Jahr mit ärztlicher Überweisung, pro Behandlung und pro Tag 38,-
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SVS: Mit Überweisung gelten die Tariffe von SVS. Ohne eine Überweisung gibt es die Möglichkeit mit dem Gesunheitshunderter.
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KFG: mit Überweisung
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KFL: 350€ pro Jahr mit ärztliche Überweisung
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Zusatzversicherungen: übernehmen manchmal die Kosten für Massagen, Nachfragen lohnt sich da immer wieder.
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BVAEB (VAEB+BVA): nehmen keine Rechnungen von Gewerblicher Massage
Was sind die Kontraindikationen bei einer Massage?
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Akute fieberhafte Allgemeinerkrankungen oder Infekte
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Akute Entzündungen innerer Organe
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Fortgeschrittene Herzinsuffizienz
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Thrombosen (akute Phlebothrombose)
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Lymphangitis
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Impfungen (Wartezeit 4 Tage)
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Tumore
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Arterielle Durchblutungsstörungen St. II
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Neurologische Ausfallerkrankungen
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Myositis ossificans
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Frische Traumen
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Muskelspasmen
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In der Schwangerschaft ist eine Massage erst ab dem 4ten Monat möglich. Bitte beim Terminausmachen Bescheid geben.
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Morbus Sudeck St. I
Im Zweifelsfall bitte ich Sie, im Vorfeld mit Ihrem Arzt Absprache zu halten.
Was sind die Nebenwirkungen nach einer Massage?
Nach einer Massage kann es zu folgenden Reaktionen kommen:
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Erstverschlimmerung
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Kopfschmerzen
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Vegetative Erscheinungen
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Anregung der Ausscheidungsorgane
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Müdigkeit
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Menstruationsverschiebung bzw. Veränderung
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Vermehrtes Schwitzen
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Immunreaktionen
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Ausbruch von schlummernden Infektionen
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Verstärkter Hautausschlag
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Fieberschübe
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Psychische Reaktionen
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Überreaktionen wie
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Blässe, Schweiß
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Übelkeit, Bewusstseinsstörungen
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plötzlich auftretende Sensibilitätsstörungen
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Was sind die Zahlungsmöglichkeiten?
Derzeit ist leider nur Barzahlung möglich, ich bitte um Ihr Verständnis.